Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bei elbblick86

Stand: September 2023

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Veranstaltungsräume von elbblick86 – Bettina Schubert-Golinski (nachfolgend „elbblick86“) zur Durchführung von Seminaren, Tagungen oder für eine stundenweise Nutzung für Coachings, Konferenzen, Meetings sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen an den Vertragspartner.

    1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Erklärung beider Vertragspartner zustande. Bei der Buchung über unseren online Buchungskalender stellt die Buchungsanfrage des Kunden gegenüber elbblick86 ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Durch eine schriftliche Reservierungsbestätigung nimmt elbblick86 das Angebot an und der Mietvertrag kommt zustande.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch elbblick86.
    3. Ist der Kunde nicht der Mieter selbst oder wird vom Mieter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Mieter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
    4. Erfolgt der Gebrauch der gemieteten Veranstaltungsräume durch den Mieter nicht gemäß den bei der Bestellung gemachten Angaben oder ist ein Missbrauch zu befürchten, ist elbblick86 zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Mieter ein Recht auf Schadensersatz zusteht.
  1. elbblick86 ist verpflichtet, die vom Mieter bestellten und von elbblick86 zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an elbblick86 zu zahlen.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Falle einer Änderung des Umsatzsteuersatzes behält sich elbblick86 eine entsprechende Preisänderung vor.
  4. Rechnungen von elbblick86 sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  5. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt elbblick86 alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Mieter einzustellen.

Zusätzliche Regelungen zu Preisen

  1. Es gelten die Preise gemäß der Übersicht auf der Website „www.elbblick86.de“ bzw. entsprechend dem jeweiligen Angebot. Die angegebenen Preise gelten für Buchungen im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr.
  2. Bei einer Buchung, die ganz oder teilweise außerhalb dieser Zeiträume liegt, fallen zusätzlich pro angefangene Stunde Kosten in Höhe des Stundensatzes für den jeweiligen Raum an.
  3. Am Samstag und/oder Sonntag gelten darüber hinaus gesonderte Konditionen. Insbesondere fällt eine Servicepauschale an. Konditionen und Preise erfahren Sie auf Anfrage.

Der Mieter kann den Auftrag fernmündlich oder per E-Mail mit der Folge kündigen, dass je nach Zeitpunkt der Kündigung eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang verbleibt.

  1. Entschädigungspflicht bei Verträgen über die Überlassung von Räumen für eine Dauer von mehr als drei Stunden. Die Entschädigungspflicht entfällt bei der Kündigung bis zu 22 Tage vor dem vereinbarten Nutzungsbeginn. Die Entschädigung beträgt bei Wahrung einer Kündigungsfrist von
    – ab 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50%
    – ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des vereinbarten Preises.
  2. Entschädigungspflicht bei Verträgen über die Überlassung von Räumen für eine Dauer von bis zu drei Stunden. Die Entschädigungspflicht entfällt bei der Kündigung bis zu 8 Tagen vor dem vereinbarten Nutzungsbeginn. Die Entschädigung beträgt bei Wahrung einer Kündigungsfrist von
    – ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des vereinbarten Gesamtpreises.
  1. Der Mieter muss elbblick86 die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen, Abweichungen nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden später nicht mehr berücksichtigt und der Abrechnung nicht zugrunde gelegt. Bei Abweichungen nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
  2. Einzelheiten wie Ausstattungswünsche und Catering sind spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit elbblick86 abzustimmen.
  1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in den Veranstaltungsräumen von elbblick86. elbblick86 übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von elbblick86.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung vorher mit elbblick86 abzustimmen.
  3. Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung wieder zu entfernen. Unterlässt der Mieter das, darf elbblick86 die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Mieters vornehmen.

Der Mieter haftet für Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch die Veranstaltungsteilnehmer oder ihn selbst verursacht werden.

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von elbblick86.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.